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OLG Celle - Entscheidung vom 19.12.2002

11 U 300/01

Normen:
BGB § 226
BGB § 242

Das Versäumnisurteil des Senats war aufrechtzuerhalten. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von Beitragsrückständen gegen die Beklagte nicht zu. Es kann dahinstehen, ob die behauptete Wahl der [...]
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