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OLG Bremen - Entscheidung vom 11.09.2002

1 U 79/01 (b)

Normen:
BGB § 1004 Abs. 1 § 1018
ZPO § 890

Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2003, 477

Der Kläger macht als Miteigentümer des dienenden Grundstücks gegen die Beklagten einen Unterlassungsanspruch geltend, weil sie das u.a. für das Flurstück , das zu dem im Miteigentum der Beklagten stehenden Grundstück [...]
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