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LG Osnabrück - Entscheidung vom 18.09.2002

2 O 1190/01

Normen:
BGB § 823 § 847 Abs. 1

Die Parteien streiten um die Zahlung von Schmerzensgeld sowie um die Feststellung von materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen. Die Klägerin leidet an einer Neurofibromatose. Seit Januar 1999 bildeten [...]
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