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LG Augsburg - Entscheidung vom 09.01.2002

6 O 1640/91

Normen:
AktG § 400
BGB § 823 Abs. 2 § 826
BörsG § 88
WpHG §§ 14 15 38

Die Kläger hatten Geld in Aktien angelegt, u. a. auch in Papieren der Infomatec Integrated Information Systems AG. Unter Berufung auf ihrer Meinung nach unzureffender Ad-hoc-Mitteilungen dieser Aktiengesellschaft [...]
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