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LAG Frankfurt/M. - Entscheidung vom 03.10.2002

16 Ta 470/02

Normen:
ArbGG § 9 Abs. 5
ZPO §§ 567 ff
ZPO § 124

Der Klägerin war für eine Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe unter Rechtsanwaltsbeiordnung (PKH) ohne Ratenzahlungsverpflichtung bewilligt worden. Demgemäß wurden die nach Abschluss des Verfahrens entstandenen [...]
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