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LAG Frankfurt/M. - Entscheidung vom 12.11.2002

15 Ta 292/02

Normen:
ZPO § 78 Abs. 3 § 117 Abs. 2 Satz 1 § 117 Abs. 4 § 118 Abs. 2 Satz 4 § 571 Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
AuR 2004, 319

I. Der Kläger hatte gegen die Beklagte Kündigungsschutzklage erhoben und am 11. Februar 2002 beantragt, ihm unter Anwaltsbeiordnung Prozesskostenhilfe zu bewilligen. Es war ihm darauf mit Beschluss vom 11. Februar 2002 [...]
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