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FG Nürnberg - Entscheidung vom 31.01.2002

IV 186/99

Normen:
ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
ErbStG § 37 Abs. 1

Streitig ist der Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung. Laut notariellem Schuldanerkenntnis vom 2. 1. 1996 schuldet der Kläger seinem Vater S. H. seit dem 1. 5. 1995 eine darlehensweise überlassene Summe von 340.000 [...]
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