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FG Köln - Entscheidung vom 28.02.2002

15 K 4557/99

Fundstellen:
EFG 2002, 965

Der Ehegatte, bei dem die Fahrzeitverkürzung eingetreten ist, kann die von ihm wirtschaftlich getragenen Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehen. Eine anteilige Kürzung auf 50 % kommt nicht in Betracht. [...]
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