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FG Berlin - Entscheidung vom 15.03.2002

7 G 7380/01

Normen:
GKG § 11 Abs. 1
GKG § 11 Abs. 2

Fundstellen:
EFG 2002, 866

Die Erinnerungsführerin hatte für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 keine Steuererklärungen eingereicht. Es erfolgte die Veranlagung zur Umsatzsteuer durch Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. Hiergegen legte [...]
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