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EuGH - Entscheidung vom 22.01.2002

Rs C-390/99

Normen:
EG Art. 28 Art. 49
EG-Vertrag Art. 30 Art. 59
Richtlinie 95/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignalen (ABl. L 281, S. 51) Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5
Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L 109, S. 8) in der durch die Richtlinie 94/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994geänderten und aktualisierten Fassung (ABl. L 100, S. 30) Art. 1 Nr. 9

Fundstellen:
DVBl 2002, 459

[01] Das Tribunal Supremo hat mit Beschluss vom 22. September 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 12. Oktober 1999, gemäß Artikel 234 EG drei Fragen nach der Auslegung der Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (nach Änderung [...]
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