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BayObLG - Entscheidung vom 11.07.2002

3Z BR 111/02

Normen:
BGB § 331 § 1804 § 1908i Abs. 2 Satz 1
FGG § 19 Abs. 1

Fundstellen:
FGPrax 2002, 221
FamRZ 2003, 58
NJW-RR 2003, 4
OLGReport-BayObLG 2003, 68
Rpfleger 2002, 622
ZEV 2002, 468

I. Für die Betroffene, die aufgrund einer psychischen Erkrankung ihr Vermögen nicht mehr selbständig verwalten kann und die insoweit auch als nicht mehr geschäftsfähig angesehen werden muss, ist eine Betreuerin [...]
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