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BVerfG - Entscheidung vom 11.07.2002

1 BvR 226/02

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2
ZPO § 321a

Fundstellen:
NJW 2002, 3388

Gegenstand des Verfahrens ist nur noch der Antrag des Beschwerdeführers, ihm die notwendigen Auslagen zu erstatten. I. Der Beschwerdeführer wurde vor dem Amtsgericht München auf Zahlung in Höhe von 1073,16 DM aus einem [...]
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