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BSG - Entscheidung vom 13.11.2002

B 8 KN 2/01 R

Normen:
AVG § 25
RKG § 48 Abs. 2
RVO § 1248
SGB VI § 33 Abs. 2 Nr. 4 § 35 § 88 Abs. 1 § 89 Abs. 1 § 99 Abs. 1 § 100 Abs. 1 § 115 Abs. 6

Fundstellen:
BSGE 90, 118

I Streitig ist, ob dem Kläger die Regelaltersrente (RAR) bereits ab März 1992 oder erst ab September 1994 zusteht. Der am 10. Februar 1927 geborene Kläger hatte ab März 1987 vorgezogenes Knappschaftsruhegeld wegen [...]
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