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BAG - Entscheidung vom 16.10.2002

4 AZR 467/01

Normen:
TVG § 1 (Bezugnahme auf Tarifvertrag)
BGB § 613a Abs. 1
TVG §§ 3 4
Manteltarifvertrag für die Deutsche Interhotel AG (vom 26. Februar 1991) § 9
Manteltarifvertrag für alle Betriebe des Gastgewerbes iSd. Gaststättengesetzes für das Land Sachsen (vom 27. Mai 1991) §§ 7 14
Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Sachsen (vom 27. Mai 1991 in überarbeiteter Fassung vom 22. Juni 1995) §§ 7 14
Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen (vom 13. Februar 1997) §§ 7 15

Fundstellen:
AuR 2003, 125
BAGE 103, 141
BAGReport 2003, 115
BB 2003, 1506
BB 2003, 908
DB 2003, 617
NJ 2003, 331
ZIP 2003, 495

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger gegen die Beklagte Anspruch auf weitere 552,00 DM brutto als restliche Jahressonderzahlung für das Jahr 1999 hat. Der am 10. August 1970 geborene Kläger ist gemäß [...]
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