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AG Hamburg-Wandsbek - Entscheidung vom 09.07.2002

21b C 29/02

Normen:
AktG § 400
BGB §§ 823 Abs. 1 826
BörsenG § 88
WphG § 15
UWG § 3

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten, Schadensersatz an den Kläger zu zahlen. Der Beklagte war Vorstandsvorsitzender der Infomatec AG. Im Februar 2000 wurde der Kläger auf die Aktien dieser [...]
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