Die Beschwerde ist begründet. Nach Auffassung des Senates sind die in dem Scheidungsfolgenvergleich vom 16.10.2001 aufgenommenen Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zum Zugewinnausgleich und zum Hausrat nicht rein [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!