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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 03.08.2001

4 W 2481/01

Normen:
ZPO § 91 § 46

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 720
OLGReport-Nürnberg 2002, 35

I. Der Senat wertet den als 'Erinnerung' bezeichneten Rechtsbehelf als sofortige Beschwerde. Als solche ist das Rechtsmittel statthaft (§ 104 Abs. 3 Satz 1, §§ 577 , 567 , 569 ZPO ). Einer vorgeschalteten Erinnerung [...]
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