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OLG München - Entscheidung vom 01.03.2001

21 W 3313/00

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
K&R 2001, 367
ZUM-RD 2001, 232

I. Der Schuldner wurde durch einstweilige Verfügung des Landgerichts zur Unterlassung verurteilt. Nach vorübergehender Sperre des Zugriffs auf die Internetseite ließ er den Verbotstenor auf seiner Internetseite [...]
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