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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 06.07.2001

24 U 214/00

Normen:
BGB § 567 § 242 § 278 § 556 Abs. 1 § 565 Abs. 1 a § 567 S. 1 § 286 Abs. 1 § 284 Abs. 2 § 557 Abs. 1 S. 2
ZPO § 711 § 713 § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 269 Abs. 3 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 1
GKG § 16 Abs. 1 § 25 Abs. 1 S. 3
BRAGO § 31 Abs. 1 Ziff. 1

Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2002, 115

I. Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. A. (Klageantrag zu 1.) Auf die einseitig gebliebene Erledigungserklärung der Klägerin hinsichtlich des auf Räumung und Herausgabe des Mietobjektes gerichteten [...]
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