I. Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Nach § 51 Abs. 2 Satz 1 StPO unterbleiben die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!