I. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 104 Abs. 3 Satz 1, § 577 ZPO ). In der Sache hat sie teilweise Erfolg. Über die vom Landgericht anerkannten Kosten (10/10 Prozeßgebühr, 5/10 Verhandlungsgebühr, [...]
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