Die als sofortige Beschwerde zu wertende Beschwerde des Antragsgegners ist gemäß §§ 19 Abs. 2 Satz 3 BRAGO , 11 Abs. 1 RPflG , 104 Abs. 3 ZPO zulässig. Sie ist auch in dem aus der Beschlußformel ersichtlichen Umfang' [...]
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