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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 27.06.2001

1 K 2924/00

Normen:
EStG § 33a Abs. 1 Satz 1

Bei der Veranlagung der klagenden Eheleute für das Streitjahr 1999 versagte das Finanzamt den von den Klägern begehrten Abzug von 7.033,84 DM für Unterhaltsleistungen (Geld- und Sachzuwendungen; vgl. Aufstellungen Bl. [...]
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