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BSG - Entscheidung vom 27.06.2001

B 6 KA 60/00 R

Normen:
BMV-Z § 2 Abs. 3 § 23 Abs. 1 S. 2, Anl 12 § 4
SGB V § 82 Abs. 1

I Die Beteiligten streiten über einen Regreß wegen fehlerhafter prothetischer Leistungen. Die Allgemeine Ortskrankenkasse F., deren Rechtsnachfolgerin die klagende AOK B. ist, genehmigte im Februar 1992 dem zu 2. [...]
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