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VGH Bayern - Entscheidung vom 12.10.2000

12 C 00.2771

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 2 § 25
GKG (2004) § 52 Abs. 2 § 63 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
VwGO § 188

1. Die nach § 25 Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 5 GKG zulässige Beschwerde gegen den Beschluss vom 25. Juli 2000, mit dem das Verwaltungsgericht Augsburg den Streitwert im Verfahren Nr. Au 9 K 00.146 auf 960 DM festgesetzt [...]
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