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OLG Köln - Entscheidung vom 23.02.2000

11 U 126/99

Normen:
BGB §§ 254 823 Abs. 1 § 831 Abs. 1

Fundstellen:
MDR 2000, 1015
NJW 2000, 2905
OLGReport-Köln 2000, 355
ZMR 2000, 672

Die zulässige Berufung der Kläger hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat den Beklagten gemäß § 823 Abs. 1 BGB zum Ausgleich von 2/3 des den Klägern durch das unsachgemäße Abbrennen eines Feuerwerkskörpers [...]
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