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OLG Köln - Entscheidung vom 06.11.2000

14 WF 135/00

Normen:
GKG (1975) § 17 Abs. 1 Satz 2
GKG (2004) § 42 Abs. 1 Satz 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

Fundstellen:
AGS 2002, 178
EzFamR aktuell 2001, 121
FamRZ 2001, 1384
FamRZ 2001, 778
OLGReport-Köln 2001, 224

Die gem. §§ 25 III GKG , 9 II BRAGO zulässige Beschwerde ist in der Sache begründet. Maßgebend ist nach § 17 I 2 GKG der Jahresbetrag der verlangten Unterhaltsrente ohne Berücksichtigung abgezogener Kindergeldbeträge, [...]
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