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OLG Köln - Entscheidung vom 30.08.2000

5 U 22/00

Normen:
MBKT 94 § 1 Abs. 3

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 41

Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Krankentagegeldversicherung mit einem Tagessatz von 100,- DM, der sich ab dem 364. Tag einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit auf 200,- DM erhöht. Vertragsbestandteil sind [...]
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