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BGH - Entscheidung vom 09.05.2000

XI ZR 220/99

Normen:
AGB-Sparkassen (Fassung Januar 1993) Nr. 9 Abs. 1 S. 4
BGB § 166 Abs. 1, § 667, § 675 Abs. 1, § 819 Abs. 1
Orderscheckabkommen (Fassung Mai 1996) Nrn. 3, 6

Fundstellen:
BB 2000, 2542
DB 2000, 2517
MDR 2000, 1144
NJW 2001, 1063
NJW-RR 2001, 127
WM 2000, 1539
ZIP 2000, 1291

Die Parteien streiten vor allem über die Berechtigung der beklagten Sparkasse zur Stornierung der Gutschrift eines verfälschten Orderschecks auf dem Girokonto der Klägerin. Die Klägerin gestattete ihrem Sohn, einen [...]
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