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BGH - Entscheidung vom 16.08.2000

XII ZB 122/00

Normen:
GKG (1975) § 17 Abs. 4
GKG (2004) § 42 Abs. 5 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
ZPO § 9 Satz 1 § 511a

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Das Amtsgericht - Familiengericht - hatte im Tenor seines Urteils den Beklagten zu folgenden monatlichen Unterhaltszahlungen an seine beiden Kinder verurteilt: An [...]
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