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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 11.02.1999

3 L 198/97

Normen:
TierSG § 69 Abs. 3, §§ 66, 13, 71, 70
Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.10.1993 - BGBl. I S. 1821 - BrucelloseVO §§ 7, 6
Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vom 06.01.1993 - GVOBl. M-V S. 31 - AG TierSG M-V) § 15

Der Kläger begehrt eine Entschädigung für 26 Rinder und 8 Schafe, die nach Feststellung des Ausbruchs von Brucellose auf behördliche Anordnung getötet worden sind. Die Beklagte verweigert die Entschädigung, da aus [...]
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