Bestätigung von LG Frankenthal, 31.5.1999, Az. 1 T 94/99, Rpfleger 1999, 394 Der BGH hat durch Beschluß vom 31.8.2000, Az. XII ZB 217/99, NJW 2000, 3790 , die gegenteilige Rechtsansicht des BayObLG bestätigt. [...]
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