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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 09.12.1999

16 UF 193/99

Normen:
BGB § 242 § 1603 Abs. 1 § 1612b Abs. 4, 5

Fundstellen:
FamRZ 2000, 1247
OLGReport-Stuttgart 2000, 139

Die Kläger nehmen den Beklagten, ihren Vater, auf Zahlung von Kindesunterhalt ab 01.11.1997 in Anspruch. Das Familiengericht hat ihnen im angefochtenen Teilanerkenntnis- und Endurteil antragsgemäß den (damaligen) [...]
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