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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 09.11.1999

18 UF 390/99

Normen:
BGB § 1672 § 1671 § 1671 Abs. 2 Nr. 2 (n.F.) § 1696
EGBGB Art. 224
KindRG Art. 15
ZPO § 97 Abs. 1, Abs. 3

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Allerdings ist der Senat der Auffassung, dass die Entscheidung des Familiengerichts vom 12. 2. 1998 - 1 F 331/97 - durch die der Antragstellerin die elterliche Sorge nach § [...]
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