Der Beschluß beruft sich hierbei auf OLG Hamm, FamRZ 1998, 1136 (DRsp I (167) 439 a) und Hagelstein, FuR 1998, 404. In seiner Anmerkung kritisiert Luthin (FamRZ 1999, 804 ), daß die in dem Beschluß zitierte [...]
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