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OLG Rostock - Entscheidung vom 22.07.1999

1 U 48/98

Normen:
BGB § 823 Abs. 1 § 830 § 840 Abs. 1 § 847 Abs. 1
BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung)
StGB § 224 Abs. 1

Der Senat hat gemäß § 543 Abs. l ZPO von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. A. Die Berufung der Klägerin ist zulässig und begründet. Die Beklagten sind als Gesamtschuldner verpflichtet, gemäß §§ 398 , 847 Abs. [...]
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