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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 08.11.1999

13 W 2637/99

Normen:
ZPO §§ 494a, 91, 96

Fundstellen:
BauR 2000, 442

Die gemäß 567 Abs. 1 ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Nach § 494 a ZPO hat das Gericht auf Antrag anzuordnen, daß der Antragsteller Klage zu erheben hat, wenn das selbständige Beweisverfahren beendet und [...]
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