Die zulässige Beschwerde des Prozeßbevollmächtigten des Klägers führt zum Erfolg. Gemäß Beschluß des Oberlandesgerichts Nürnberg - 8 U 1189/98 - vom 06.10.1998 ist der Streitwert des Rechtsstreits auf DM 175.000,00, [...]
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