Die nach Art. 36, 37 EuGVÜ i.d.F. des 3. Beitrittsübereinkommens vom 26.5.1989 in Verbindung mit §§ 11 , 12 AVAG vom 30.5. 1988 zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. [...]
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