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OLG Köln - Entscheidung vom 14.04.1999

6 W 17/99

Normen:
ZPO § 890

Die gem. §§ 793 , 890 , 891 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig. Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg, weil das Landgericht zu Recht gem. § 890 Abs.1 ZPO gegen die Schuldnerin Ordnungsmittel festgesetzt [...]
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