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OLG Koblenz - Entscheidung vom 19.01.1999

14 W 47/99

Normen:
GKG § 25 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
AGS 2000, 11

Nach Eingang der Vollstreckungsabwehrklage hat der Vorsitzende der Zivilkammer deren Streitwert 'vorläufig auf 286.870,17 DW festgesetzt (Bl. 9 GA). Mit Schriftsatz vom 20. August 1998 haben die Kläger den Rechtsstreit [...]
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