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OLG Koblenz - Entscheidung vom 12.08.1999

8 U 970/99

Normen:
BGB § 134 § 138
OWiG § 120 Abs. 1 Nr. 2
ZPO § 114 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 1999, 530
CI 2000, 73
K&R 1999, 519
NJW-CoR 2000, 48
NJW-RR 2000, 930

I. Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Bezahlung von vier Telefonrechnungen in Höhe von insgesamt 26.362,22 DM in Anspruch. Der Beklagte behauptet, die Höhe der Rechnungen könne nur durch einen technischen Defekt [...]
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