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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 29.11.1999

20 WF 78/99

Normen:
BSHG § 91
ZPO § 727

Fundstellen:
InVo 2000, 352
OLGReport-Karlsruhe 2000 219

I. Gläubigerin und Schuldner sind rechtskräftig geschiedene Eheleute. Die Unterhaltsansprüche der Gläubigerin wurden zunächst mit Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 13.01.1998 (3 F 48/97) für die [...]
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