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OLG Dresden - Entscheidung vom 11.06.1999

22 U 2401/98

Normen:
BGB § 537 § 554a § 242

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 371
NZM 2002, 165

Der Kläger begehrt von dem Beklagten rückständigen Mietzins für den Zeitraum Februar bis Mai 1998 sowie die Feststellung, dass das Mietverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 21.01.1998 nicht beendet worden [...]
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