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LG Hannover - Entscheidung vom 27.08.1999

33 Qs 205/99

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
DNA-IFG § 2
StPO § 81g

Fundstellen:
NdsRPfl 2000, 76
NStZ-RR 2001, 71 (Kotz/Rahlf)

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Die Entnahme von Körperzellen des Betroffenen mittels einer Speichelprobe - im Falle einer Weigerung in Form einer Blutprobe - wird angeordnet. Die entnommenen Körperzellen [...]
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