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BVerwG - Entscheidung vom 02.12.1999

3 B 119.99

Normen:
VwGO §§ 67 152 Abs. 1 § 154 Abs. 2
GKG § 8 Abs. 1

Die vom Kläger persönlich eingelegte Beschwerde ist schon deshalb als unzulässig zu verwerfen, weil abgesehen davon, daß dem Vertretungserfordernis nach § 67 VwGO nicht entsprochen wurde der angefochtene Beschluß des [...]
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