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BSG - Entscheidung vom 17.03.1999

B 1 KR 3/98 BH

Normen:
SGB V § 13 Abs. 2
SGG § 54 Abs. 1 S. 2, § 55 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
SozR-3 2500 § 13 Nr. 19

Der Kläger, der als Arzt praktiziert, jedoch nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, hat bei seiner Patientin C. P. eine Akupunkturbehandlung durchgeführt. Mit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage [...]
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