Ebenso (keine Rechnungsabgrenzung hinsichtlich geleisteter Versicherungsprämien) BayObLG (Beschluß - 2Z BR 49/98 - 10.7.1998, DRsp-ROM Nr. 1998/18524 [mit Aktenzeichen 2Z BR 49/96] = WuM 1998, 750 = ZMR 1998, 792. DRsp [...]
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