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OLG Rostock - Entscheidung vom 09.11.1998

1 W 142/98

Normen:
ZPO § 529 Abs. 3 S. 1 § 539 § 767
GVG § 23b Abs. 1 S. 2
AusfG § 1 § 4
Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15.04.1958 Art. 1 Art. 4 Art. 8 Art. 12
Luganer Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 16.09.1988 Art. 54 Abs. 1
AVAG § 35

Fundstellen:
IPrax 2000, 214
OLGReport-Rostock 1999, 108

Die Entscheidung ist in IPrax 2000, 188 ausführlich rezensiert. IPrax 2000, 214 OLGReport-Rostock 1999, 108 [...]
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