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BGH - Entscheidung vom 13.03.1998

V ZR 190/97

Normen:
BGB § 1004
ZPO § 511, § 530 Abs. 1, § 339 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1004 Gemeingebrauch 1
BGHR ZPO vor § 511 Beschwer 17
BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Tatsachen, juristische 2
BGHR ZPO § 530 Abs. 1 Widerklageänderung 1
DRsp IV(416)331
MDR 1998, 769
NJW 1998, 2058
NZM 1998, 411
WM 1998, 1400

Die Klägerin ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke in H. an der B. allee, auf denen sie die sog. G. -Kinos betreibt und ein Verwaltungsgebäude besitzt. Die B. allee ist eine von der B. straße abzweigende, öffentliche [...]
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